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   LSG Berlin-Brandenburg, 06.11.2017 - L 18 AL 108/17   

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https://dejure.org/2017,50716
LSG Berlin-Brandenburg, 06.11.2017 - L 18 AL 108/17 (https://dejure.org/2017,50716)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 06.11.2017 - L 18 AL 108/17 (https://dejure.org/2017,50716)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 06. November 2017 - L 18 AL 108/17 (https://dejure.org/2017,50716)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 45 SGB 3, § 421g AFG
    Arbeitslosenversicherung: Gewährung von Leistungen aus einem Vermittlungsgutschein; Voraussetzung für einen Vergütungsanspruch aus einem Vermittlungsgutschein; Anforderung an den Zeitpunkt der Aufnahme des Beschäftigungsverhältnisses

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 45 SGB 3, § 421g aF SGB 3
    Vermittlungsgutschein - Entstehung des Zahlungsanspruches des Vermittlers - Gültigkeitszeitraum - Beginn des Beschäftigungsverhältnisses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 23.02.2011 - B 11 AL 11/10 R

    Vergütungsanspruch des privaten Arbeitsvermittlers aus Vermittlungsgutschein -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 06.11.2017 - L 18 AL 108/17
    Der Wortlaut des der Beigeladenen erteilten VGS lasse auch keine Abweichung hiervon zu, denn darin fände sich - anders als in dem der Entscheidung des BSG vom 23. Februar 2011 (- B 11 AL 11/10 R -) zugrunde liegenden Sachverhalt - kein Hinweis auf das Ausreichen einer Einstellungszusage oder einen Arbeitsvertrages als Zeitpunkt für den Eintritt des Vermittlungserfolges.

    Ungeachtet der geänderten systematischen Stellung und ungeachtet des teilweise gegenüber § 421g SGB III aF geänderten Wortlauts ist weiter davon auszugehen, dass der private Arbeitsvermittler - so wie nach § 421g SGB III aF - einen eigenen öffentlich-rechtlichen Zahlungsanspruch hat (vgl BSG, Urteil vom 23. Februar 2011 - B 11 AL 11/10 R - juris) und nicht einen auf ihn übergegangenen Anspruch des Arbeitslosen.

    Entscheidend für den Eintritt des Vermittlungserfolgs ist grundsätzlich der Beginn des Beschäftigungsverhältnisses (vgl BSG, Urteil vom 23. Februar 2011 - B 11 AL 11/10 R - Rn 21 mwN).

  • BSG, 06.05.2008 - B 7/7a AL 8/07 R

    Vermittlungsgutschein - Vergütungsanspruch des privaten Arbeitsvermittlers -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 06.11.2017 - L 18 AL 108/17
    Denn auch dann besteht der Vergütungsanspruch (vgl BSG, Urteil vom 6. Mai 2008 - B 7/7a AL 8/07 R - juris).
  • BSG, 11.03.2014 - B 11 AL 19/12 R

    Vermittlungsgutschein - Rechtsnatur - Vergütungsanspruch des privaten

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 06.11.2017 - L 18 AL 108/17
    Der Zahlungsanspruch des Vermittlers gegen die Beklagte hat im Wesentlichen folgende Voraussetzungen: Erstens die Ausstellung eines VGS; zweitens ein wirksamer, vor Beginn der Vermittlungstätigkeit abgeschlossener schriftlicher Vermittlungsvertrag mit daraus resultierendem Zahlungsanspruch des Vermittlers gegen den Arbeitnehmer; drittens innerhalb der Geltungsdauer des VGS die erfolgreiche Vermittlung in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit mindestens 15 Wochenstunden; viertens für die Auszahlung der ersten Rate eine sechswöchige Dauer des Beschäftigungsverhältnisses (vgl BSG, Urteil vom 11. März 2014 - B 11 AL 19/12 R - juris).
  • SG Hamburg, 11.07.2018 - S 44 AL 91/15
    Da der leistungsrechtliche Begriff des Beschäftigungsverhältnisses gilt, kommt es entscheidend auf die tatsächliche Eingliederung in den Betrieb, mithin auf den Beginn des Beschäftigungsverhältnisses an (vgl. Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 6.11.2017 - L 18 AL 108/17 Rz 21 m.w.N.).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des BSG ist strikt auf den Vermittlungserfolg, also die Beschäftigungsaufnahme abzustellen (s.a. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 6.11.2017 - L 18 AL 108/17 - Rz. 21, zitiert nach juris).

    Zu berücksichtigen war in diesem Zusammenhang, dass verbindlich Abweichendes nur in dem AVGS geregelt werden kann (so bereits LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 15.2.2017 - L 18 AS 2984/15 - Rz. 41/42 sowie Beschluss vom 6.11.2017, a.a.O., Rz. 20/21, zitiert nach juris; auch in diesen Fällen lag die Arbeitsaufnahme nur einen Tag bzw. zwei Tage nach Auslaufen der Gültigkeitsdauer des AVGS), hier aber entsprechend abweichende Regelungen nicht getroffen wurden, das Gericht wie bereits dargelegt den gesetzlich eingeräumten Ermessensspielraum der Behörde zu respektieren hat, die Geschäftsanweisung mit dem Inhalt, auf den sich die Klägerin beruft, zum hier relevanten Zeitpunkt noch gar keine Geltung hatte, ein Verstoß gegen den Gedanken der Gleichbehandlung insoweit nicht erkennbar ist und schließlich, dass Verwaltungsvorschriften lediglich verwaltungsinterne Bedeutung ohne Verbindlichkeit für die Auslegung des zugrunde liegenden Gesetzes haben (BSG, Urteil vom 6.12.2007 - B 14/7b AS 50/06 R - Rz. 19; zitiert nach juris).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 10.09.2018 - L 18 AL 210/17

    Arbeitsförderungsrecht - Vermittlungsvergütung des privaten Arbeitsvermittlers -

    19 Wie der Senat bereits entscheiden hat (Beschluss vom 6. November 2017 - L 18 AL 108/17 - juris Rn. 21; nachgehend BSG, Beschluss vom 26. Februar 2018 - B 11 AL 85/17 B - juris) entspricht das strikte Abstellen auf den Vermittlungserfolg der ständigen Rechtsprechung des BSG und ist auch auf die seit dem 1. April 2012 geltende Rechtslage uneingeschränkt zu übertragen, die insoweit keine inhaltlichen Änderungen erfahren hat.
  • BSG, 26.02.2018 - B 11 AL 85/17 B

    Nichtzulassungsbeschwerde

    LSG Berlin-Brandenburg 06.11.2017 - L 18 AL 108/17.
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